Standesregeln

Der RDM-Bezirksverband Münster e.V. verlangt von seinen Mitgliedern, sich innerhalb und außerhalb ihres Berufsstandes ihrer besonderen Vertrauensstellung und der volkswirtschaftlichen Verantwortung würdig zu erweisen.

Die Mitglieder haben darauf zu achten, dass durch ihr Verhalten und das ihrer Mitarbeiter das Ansehen des Berufsstandes gefördert wird und die nachfolgend genannten Regeln eingehalten werden:

  • ständige Weiterbildung bzgl. der fachlichen Kenntnisse
  • wahrheitsgemäße Angaben über die eigene Leistungsfähigkeit
  • Tätigkeit nicht nur als Nachweis-, sondern auch als Vermittlungsmakler (auf Wunsch des Kunden)
  • Vermittlung aller wichtigen Kenntnisse über die Marktlage
  • strikte Neutralität (wenn der Makler für beide Seiten tätig wird)
  • Abschluss einer dem Geschäftsumfang entsprechenden Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
  • vertrauliche Behandlung sämtlicher Geschäftsvorgänge
  • Kollegialität; Einschalten des Berufsverbandes bei Meinungsverschiedenheiten untereinander
  • Trennung der Fremdgelder vom eigenen Vermögen (bei Tätigkeit als Hausverwalter)
  • keine Nennung von Preisen außerhalb der Marktlage
  • keine Vorschüsse auf Provisionen
  • keine Einmischung in Alleinaufträge anderer Makler
  • kein Verschaffen von Kenntnissen über Objekte oder Interessenten unter dem Vorwand eines persönlichen Interesses

Der RDM untersagt unlauteres Verhalten, Kennzifferanzeigen, Führung von Titeln und früheren Berufsbezeichnungen in unlauterer Weise, unwahre wie missverständliche oder unvollständige Angaben bzw. Übertreibung in der Werbung, das Versprechen von Sondervorteilen, Kopplungsgeschäften sowie die Forderung von Einschreib- oder Bearbeitungsgebühren.

Kurzum: Im Vordergrund steht das Gebot klarer Werbung, um einen gesunden Leistungswettbewerb im Rahmen der guten kaufmännischen Sitten sicherzustellen.

RDM-Makler haben in ihrem Verhalten untereinander und gegenüber Dritten stets darauf zu achten, dass das Ansehen der einzelnen Berufsangehörigen und des gesamten Berufsstandes gewahrt bleibt.

Der Wettbewerb muss sachlich sein; er dient der besseren beruflichen Leistung und nicht einem Anlocken oder Abwerben von Kunden durch unerlaubte Hilfsmittel oder Handlungsweisen.

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